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Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen
der GLS Corporation

Auftragserteilung und -annahme

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil und Rechtsgrundlage aller Geschäfte zwischen GLS Corporation und dem Käufer. Der Käufer kann Aufträge unter Verwendung eigener Formblätter einreichen, annehmen oder bestätigen, jedoch unter dem Vorbehalt der Nichtigkeit jedweder Allgemeiner Geschäftsbedingungen darin. Für alle vom Käufer an GLS Corporation übermittelten Formblätter, die eine Bestellung oder die Annahme eines Angebots zum Kauf von Produkten der GLS Corporation beinhalten, gelten die hier vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen. Die Angebotsannahme zum Bezug von Produkten der GLS Corporation muss auf diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sowie im Angebot ggf. zusätzlich ausgewiesene Bedingungen beschränkt sein. Käufern wird hiermit angezeigt, dass GLS Corporation bei eingehenden Auftragsannahmen oder Bestellungen jedwede zusätzliche oder abweichende Bedingung seitens des Käufers ablehnt. Sollte GLS Corporation derartigen Bedingungen in einem Dokument des Käufers, einschließlich Verweisen darauf oder im Anhang, nicht ausdrücklich widersprechen, so gilt dies nicht als Rechtsverzicht auf die vorstehende Klausel. Die mit dem Käufer in einem Kaufvertrag der GLS Corporation oder einer von GLS Corporation angenommenen Bestellung vereinbarte Abnahme von Produkten gilt als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen durch den Käufer.

Preise, Mengen und Bezeichnung

Preise, Mengen und Bezeichnung der zu liefernden Produkte werden in einer beigefügten Rechnung ausgewiesen. Alle Preise verstehen sich ohne Versandkosten, Versicherung, Verbrauchs- und Aufwandsteuern, Zollgebühren oder sonstiger Abgaben. Anfallende Kosten dieser Art werden ggf. separat ausgewiesen und sind vom Käufer zu bezahlen. Abweichungen von den in der Rechnung genannten Liefermengen in Höhe von plus/minus 5 % gelten als vertragsgemäß. Maßgeblich für alle etwaigen Streitigfragen sind die in der Rechnung genannten Produktmengen und -gewichte, außer der Käufer übermittelt dem Bevollmächtigten der Lieferspedition und GLS Corporation innerhalb von 24 Stunden nach Wareneingang eine entsprechende Mängelerklärung. Für Rückware wird eine Wiedereinlagerungsgebühr erhoben.

Zahlungsbedingungen

Falls GLS Corporation dem Käufer eine verlängerte Zahlungsfrist einräumt, sind Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Etwaige Schreib- oder Stenografiefehler in der Rechnung können von GLS Corporation jederzeit korrigiert werden. Bei Zahlungsverzug kann GLS Corporation eine monatliche Verzugsgebühr von 1,5 % des geschuldeten Rechnungsbetrags (oder die gesetzlich maximal zulässige Verzugsgebühr) erheben. Der Käufer stimmt zu, alle angemessenen Kosten zu tragen, die GLS für das Eintreiben von Zahlungsrückständen entstehen können, einschließlich Anwaltskosten. Alle gemäß dieser Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen verkauften Produkte bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Verkaufspreises und aller sonstigen Gebühren und Auslagen das Eigentum von GLS Corporation. Bis zur vollständigen Bezahlung behält GLS Corporation außerdem ein vorrangiges Sicherungsrecht an allen dem Käufer gelieferten Produkten sowie sämtlichen damit erzielten Einnahmen und etwaigen Ersatz- oder Substitutionsgütern. Bei Zahlungsverzug des Käufers, aus welchem Grund auch immer, kann GLS Corporation ohne Mitteilung an den Käufer sämtliche Verbindlichkeiten und Schulden als unverzüglich fällig und zahlbar erklären und alle Rechte und Rechtsmittel eines Sicherungsnehmers gemäß dem Einheitlichen Handelsrecht der USA in Anspruch nehmen.

Containerpfand

GLS Corporation kann auf alle gelieferten Produktcontainer, die Eigentum von GLS Corporation bleiben, ein Rückgabepfand erheben. Die Pfandgebühr ist ohne Abzug mit dem Verkaufspreis zahlbar. GLS Corporation erstattet dem Käufer die Pfandgebühr unter folgenden Voraussetzungen: (i) Die Produktcontainer werden innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Rechnungsdatum an den ursprünglichen Versandort zurückgeliefert; (ii) der Käufer hat alle Frachtgebühren für die Rücklieferung der Produktcontainer bezahlt; und (iii) alle zurückgelieferten Produktcontainer sind mit den ursprünglich gelieferten identisch und zeigen keinerlei missbräuchliche oder andere Verwendung als zum Zweck der Lagerung ihres ursprünglichen Inhalts. Für verschmutzte oder beschädigte Produktcontainer kann GLS Corporation ggf. eine Reinigungs- oder Reparaturgebühr erheben und mit dem Containerpfand verrechnen. Der Käufer verpflichtet sich, die Nummern sämtlicher Produktcontainer in den Fracht- und Lieferpapieren auszuweisen, um die Identifikation der Container und die Rückerstattung des Containerpfands zu erleichtern.

Lieferung

Wenn nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, werden alle Produkte FOB Versandort GLS Corporation geliefert. Nach Lieferung der Produkte durch GLS Corporation an eine Spedition geht das Verlust- und Schadensrisiko an den Käufer über. Alle Liefer-, Versand- und sonstigen Ausführungstermine gelten nur als vorveranschlagt. GLS haftet unter keinen Umständen für Nutzungsausfälle oder jedwede unmittelbaren, Folge- oder Nebenschäden aus etwaigen Lieferverzögerungen oder -ausfällen, unabhängig von deren Grund oder Gründen.

Begrenzte Gewährleistung

GLS Corporation gewährleistet, dass die gefertigten Produkte unter normalen Einsatz- und Umgebungsbedingungen, wie in den Produktspezifikationen ausgewiesen, im wesentlichen frei von Material- und Bearbeitungsschäden sind. Ausgleichs- oder Ersatzlieferungen für fehlerhafte Produkte können nur in Betracht gezogen werden, wenn der Käufer derartige Ansprüche innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Liefereingang oder dem ursprünglich vereinbarten Lieferdatum schriftlich anzeigt. Bei nicht innerhalb dieser Frist an GLS Corporation gemeldeten Ansprüchen gilt das Recht auf Gewährleistung als erloschen. Unter keinen Umständen übernimmt GLS Corporation die Verantwortung für Produktmängel, bevor diese umfassend geprüft werden konnten. Rücksendungen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung seitens GLS Corporation und auf Kosten des Käufers statthaft. Auf Wunsch und Kosten des Käufers stellt GLS Corporation alle Gewährleistungs-, Dienstleistungs- oder patentrechtlichen Erklärungen produktrelevanter Zulieferer zur Verfügung. GLS Corporation erwägt, genehmigt oder gestattet zu keiner Zeit etwaige Ausgleichs- oder Rücklieferungen bei Produkten, die in der Rechnung oder einem anderen Dokument von GLS Corporation als mängelbehaftet („distressed“), nicht den Spezifikationen entsprechend („off-spec.“) oder verfallen („past-shelf-life“) ausgewiesen sind. Dies sind die einzigen Abhilfen, die dem Käufer zur Verfügung stehen, und die einzigen Verbindlichkeiten von GLS Corporation.

Gewährleistungssausschluss

GLS Corporation erkennt keinerlei sonstige, ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistungsansprüche in Verbindung mit Produkten an, die gemäss diesen Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen verkauft wurden. Dies gilt auch, aber nicht darauf begrenzt, für jedwede stillschweigende Gewähr der Marktfähigkeit, spezifischen Gebrauchseignung und Nichtverletzung von Rechten sowie für den Zustand, die Lagerfähigkeit und die Handhabungseigenschaften der Produkte. GLS Corporation leistet keinerlei Gewähr oder Zusicherungen in Bezug auf Gewährleistungen produktrelevanter Zulieferer oder hinsichtlich der Nichtverletzung von Patenten bzw. der produktspezifischen Patentierbarkeit oder Eigentumsrechte.

Haftungsausschluss

GLS Corporation haftet gegenüber dem Käufer oder Dritten für keinerlei direkte, indirekte, Sonder-, Neben- oder Folgeschäden (einschliesslich, aber nicht darauf begrenzt, Verlustzeiten, entgangene Gewinne und Umsätze, Schäden aufgrund von Lieferverzögerungen oder -ausfällen sowie Schadensersatzansprüche Dritter), die sich aus Geschäften zwischen dem Käufer und GLS Corporation oder der Handhabung, dem Einsatz, der Lagerung oder dem Besitz der von GLS Corporation gelieferten Produkte ergeben. Der Käufer stimmt auch zu, dass GLS Corporation für keinerlei Schadensersatzansprüche in Verbindung mit der Anwendbarkeit und Genauigkeit schriftlicher oder mündlicher Ratschläge oder Informationen haftet, die GLS Corporation, deren Vertreter oder Mitarbeiter erteilt haben oder erteilen. Die Gesamthaftbarkeit von GLS Corporation aus Geschäften mit dem Käufer, ob vertraglich oder nach geltendem Recht (einschliesslich Haftung für Fahrlässigkeit, Gefährdung oder anderes Verschulden), übersteigt auf keinen Fall den tatsächlich bezahlten Preis für die spezifischen Produkte, die dem Haftungsanspruch zugrunde liegen.

Schadloshaltung

Der Käufer verpflichtet sich, GLS Corporation, deren Tochtergesellschaften sowie beider Mitarbeiter und Vertreter gegenüber jedweden tatsächlichen oder drohenden Haftungs- oder Schadensersatzansprüchen, Verlusten, Forderungen, Gerichtsentscheidungen, Anklagen, Anschuldigungen (einschließlich, aber nicht darauf begrenzt, Vorwürfe der Verletzung von Patenten, Urheberrechten und/oder Betriebsgeheimnissen), Ausgaben und Kosten (einschließlich Anwalts- und Ermittlungskosten), Bußgeldern, Geldstrafen und Gebühren schadlos zu halten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem tatsächlichen oder beabsichtigten Einsatz der gelieferten Produkte, mit der Erfüllung, Nichterfüllung oder angeblichen Nichterfüllung einer diesbezüglichen Verpflichtung oder Vereinbarung oder mit dem Bruch einer diesbezüglichen Zusicherung, Gewährleistung, Verpflichtung oder Vereinbarung ergeben können.

Unvorhersehbare Umstände

Alle Aufträge können von GLS Corporation im Fall materialwidriger Preissteigerungen oder mangelnder Verfügbarkeit von Rohstoffen sowie anderer unvorhersehbarer Umstände ohne weitere Verbindlichkeiten storniert werden. Keine der beiden Seiten haftet für die Verzögerung oder Nichterfüllung vertraglicher Pflichten aufgrund von Ursachen, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, einschließlich – aber nicht darauf beschränkt – höhere Gewalt, Kriege, Brände, Überschwemmungen, Unfälle, Arbeitskämpfe, Versorgungsengpässe, Regierungsmaßnahmen oder Anlagenausfälle.

Vertraulichkeit

GLS Corporation, deren Vertreter und Mitarbeiter sind in keiner Weise zur vertraulichen Handhabung von Informationen verpflichtet, die sie vom Käufer, dessen Vertretern oder Mitarbeitern im Zusammenhang mit dem Geschäftsabschluss beider Parteien erhalten haben, außer wenn dies durch GLS Corporation schriftlich zugesagt wurde.

Änderungen

Bindende Ergänzungen, Änderungen, Abwandlungen, Einschränkungen oder Verzichtserklärungen zu Klauseln in diesen Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen von einem Bevollmächtigten der GLS Corporation unterzeichnet sein. Falls GLS Corporation ein Recht, das sich aus diesem Vertrag ergibt, nicht in Anspruch nehmen sollte, ist dies nicht als Verzicht auf sonstige Rechte der GLS Corporation oder als stillschweigende Hinnahme anderer Vertragsbrüche oder Versäumnisse des Käufers zu deuten. Sollte der Käufer diesen Vertrag in irgend einer anderen Weise verletzen, haftet er gegenüber GLS Corporation für alle daraus entstehenden Kosten und Aufwendungen, einschließlich angemessener Anwaltskosten. GLS Corporation behält sich vor, eines oder alle ihrer Rechte und Pflichten aus diesen Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen ohne Zustimmung und ohne Benachrichtigung des Käufers abzutreten oder auf einen Subunternehmer zu übertragen. Die Rechte und Pflichten des Käufers aus diesen Allgemeinen Geschäfts- oder Verkaufsbedingungen dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung seitens GLS Corporation nicht abgetreten werden.

Kündigung

GLS Corporation kann diesen Vertrag im Ganzen oder teilweise jederzeit schriftlich kündigen. GLS Corporation haftet dem Käufer gegenüber nicht für Verluste, Schäden oder Kosten, die sich aus einer derartigen Kündigung ergeben. Nach Kündigung durch GLS Corporation sind alle Rechnungen und sonstigen Kosten für gelieferte Produkte sofort fällig und zahlbar. Dieses Kündigungsrecht gilt zusätzlich zu jedweden anderen Rechten, die GLS Corporation anderweitig besitzt. Der Käufer darf die Lieferung von Bestellungen ohne das schriftliche Einverständnis seitens GLS Corporation weder stornieren noch zurückstellen, und auch dann nur unter Bedingungen, die GLS Corporation für sämtliche damit verbundenen Verluste entschädigen.

Verjährung

Klagen in Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen oder den Geschäftsbeziehungen der beiden Parteien müssen innerhalb von einem (1) Jahr nach dem Entstehen des Klagegegenstands eingereicht werden. Andernfalls gelten sie ungeachtet davon abweichender anderer gesetzlicher Verjährungsfristen und mit Ausnahme rechtlicher Schritte seitens GLS Corporation hinsichtlich der Produktpreise als verjährt. Für Klagen von GLS Corporation wegen Preisstreitigkeiten gilt eine Verjährungsfrist von vier (4) Jahren oder die zum jeweiligen Zeitpunkt geltende gesetzliche Verjährungsfrist.

US-Arbeitsrecht

Hiermit bestätigt GLS Corporation die Beschaffung aller verkauften Produkte im Einklang mit sämtlichen Anforderungen der Abschnitte 6, 7 und 12 des US-Gesetzes über Fair Labor Standards (FLSA) aus dem Jahr 1938 in seiner abgeänderten Form sowie mit den Vorschriften und Anordnungen des Beauftragten für Löhne und Arbeitsstunden im US-Arbeitsministerium gemäß Abschnitt 14 des FLSA.

Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen unterliegen den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois, ungeachtet der Prinzipien dieses Staates bezüglich konkurrierender Gerichtsbarkeit. Der Käufer stimmt zu, dass alle etwaigen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Geschäft beider Seiten vor einem Gericht im Staat Illinois verhandelt werden. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufbedingungen sowie die mit den Produkten der GLS Corporation gelieferten Rechnungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern hinsichtlich des hierin beschriebenen Gegenstands dar und ersetzen alle früheren und sonstigen, zeitgleichen Vereinbarungen und Entwürfe, ob schriftlich oder mündlich.